Immobiliendienst Schwigon

Häufige Fragen

Häufige Fragen und Antworten

Wie finden Sie den richtigen Makler?

Ihr Makler sollte neben einer einschlägigen Ausbildung Erfahrung und Marktkenntnis mitbringen. Die regionalen Gegebenheiten müssen ihm bestens vertraut sind. Weitere Faktoren sind Seriosität, Vertrauenswürdigkeit und Diskretion. Achten Sie auf Empfehlungen und Nachweise der bisherigen Tätigkeit.

Welche Leistungen sollte der Makler anbieten?

In den Aufgabenbereich fallen der Kauf und Verkauf von Wohnungen, Wohnhäusern, Grundstücken und Gewerbeobjekten. Der Makler muss den Wert sach- und fachgerecht ermitteln können. Er übernimmt die gesamte Abwicklung bis hin zum Vertragsabschluss. Wer zusätzlich als Sachverständiger tätig ist, bietet die Erstellung von Gutachten an.

Was ist ein Alleinauftrag?

Wenn Sie einen Alleinvermittlungsauftrag erteilen, ist nur ein Makler für die Vermittlung Ihres Objektes zuständig. Sie haben damit den Vorteil, dass Sie alles aus einer Hand erhalten, Ihr Makler ist als alleiniger Ansprechpartner immer für Sie da. Der Alleinauftrag endet nach einer vorher festgelegten Frist oder wenn das Objekt vermietet beziehungsweise verkauft ist. Für mich ist eine allgemeine, formlose Auftragserteilung ohne feste Fristen ausreichend. Wichtiger ist mir die Vertrauensbasis, auf der die Zusammenarbeit für einen Verkaufserfolg basiert.

Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

Die Höhe der Maklerprovision bei einem Verkauf ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie variiert je nach Region oder Bundesland. Die sogenannte Courtage bezahlen entweder Käufer und Verkäufer anteilig oder nur der Käufer. Bei der Vermietung von Wohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Die Kosten für die Vermietung muss dementsprechend der Vermieter bezahlen. Informieren Sie sich bei Ihrem Makler über die individuellen Bedingungen. Wenn Sie mich mit dem Verkauf Ihrer Immobilie beauftragen entstehen Ihnen grundsätzlich keine Kosten. Die marktübliche Courtage bezahlt der Käufer. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind natürlich möglich, müssen aber gemeinsam vereinbart werden.

Was bedeutet das Bestellerprinzip?

Das ist eine gesetzliche Neuregelung, die ausschließlich den Mietmarkt betrifft und seit Juni 2015 in Kraft ist. Das Bestellerprinzip besagt, dass bei Vermietungen grundsätzlich der Auftraggeber die Maklerprovision übernehmen muss. Die Provision für eine Vermietung beträgt bis zu 2,38 Kaltmieten. Für Vermieter lohnt sich die Inanspruchnahme eines Maklers trotzdem: Die Ersparnis an finanziellem und zeitlichem Aufwand ist mit der Maklerbeauftragung immer gegeben.

Was versteht man unter Widerrufsbelehrung?

Falls der Maklervertrag nicht in den Geschäftsräumen des Maklers zustande gekommen ist, haben Sie 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Ein professioneller Makler weist Sie mit einer schriftlichen Widerrufsbelehrung auf dieses Recht hin.

Ist der Makler vertrauenswürdig?

Achten Sie auf Kleinigkeiten. Wie ist der Auftritt? Die Webseite liefert gute Anhaltspunkte für eine professionelle und seriöse Arbeitsweise. Nachweise über die Aus- und Weiterbildung sind hilfreich. Aber auch Ihr Bauchgefühl entscheidet. Fühlen Sie sich wohl, werden Ihre Fragen und Bedenken vom Makler ernst genommen?

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